AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

BlackPro Events

Christian Mühlbach
Bausdorfstr. 20A, 12621 Berlin

I Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen BlackPro Events, Inhaber Christian Mühlbach, Geschäftsadresse Bausdorfstraße 20 a, 12621 Berlin und
Unternehmen, Juristischen Personen des Öffentlichen Rechts sowie Öffentlich-Rechtlichen Sondervermögen, gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung gelten unsere
Geschäftsbedingungen als angenommen.

II. Vertragsschluss, Vertragsinhalt

1)

Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Verträge kommen allein durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung zustande.

Sofern für unsere Leistungen keine Preise vereinbart sind, gilt unsere aktuelle Preisliste.

2)

Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Angeboten und schriftlichen Unterlagen sowie Leistungs-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge technischen Fortschritts bleiben vorbehalten ohne dass der Kunde daraus Rechte herleiten könnte. Angaben
über unsere Produkte, Leistungen und Lieferungen (technischen Daten, Maße etc.) sind nur ungefähr und annähernd, sie sind keine garantierte
Beschaffenheit, es sei denn, wir garantieren hierfür ausdrücklich schriftlich.

An Mustern, Zeichnungen, Kostenvoranschlägen u.a. – auch in elektronischer Form – behalten wir uns Eigentums-
und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns auf Verlangen unverzüglich
herauszugeben.

Preise gelten ausschließlich des Transportes der Verpackung und der Entladung. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen
Höhe hinzu.

3)

Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. In gleicher Weise sind wir verpflichtet, bei Kostensenkungen zu verfahren. Sowohl Kostensenkungen
als auch Kostenerhöhungen werden wir, sobald und soweit sie eingetreten sind, dem Kunden auf Verlangen nachweisen und bei Kostenerhöhungen sowie
bei Kostensenkungen berücksichtigen.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insofern befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Wir behalten uns vor, Abschlagszahlungen geltend zu machen, sofern nichts anderes vereinbart, zu folgenden Konditionen:

1/3 bei Vertragsabschluss

1/3 vor Lieferung oder Montage

1/3 nach Lieferung oder Abnahme

III. Lieferung und Montage

1) Vereinbarungen über eine verbindliche Liefer- oder Montagezeit (Leistungszeit) müssen schriftlich erfolgen. Unsere rechtzeitige Leistung setzt neben Baufreiheit voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen dem Kunden und uns geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie etwa die Beibringung örtlicher, erforderlicher behördlicher Genehmigungen oder Anzahlungen, erfüllt hat. Für das störungsfreie Anliegen aller Medien -Wasser, Abwasser, Strom, Gas etc- hat der Kunde zu sorgen, sofern vertraglich nicht ausdrücklich uns die Verantwortung hierzu obliegt.

Wir informieren die Kunden umgehend, wenn wir nicht pünktlich leisten können.

2) Haben wir die Verzögerungen nicht zu vertreten, wie z.B. bei Energiemangel, Importschwierigkeiten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Streiks, höherer Gewalt oder Verzögerungen unserer Lieferanten, verlängert sich die Leistungszeit angemessen. Können wir auch nach angemessener Verlängerung nicht leisten, sind sowohl der Kunde als auch wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

Haben wir die Verzögerung zu vertreten, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Entsteht dem Kunden bei einem
Dauerschuldverhältnis durch die Verzögerung ein Schaden, ist er berechtigt, eine pauschale Entschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, insgesamt aber höchstens 5 % des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der in Folge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann.

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

IV Gefahrübergang, Versicherung, Mängelansprüche, Gewährleistung

1) Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein Mangel des von uns gelieferten Gegenstandes vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Nacherfüllung sind wir verpflichtet, bezogen auf den Erfüllungsort der Nacherfüllung, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, Insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen; Aus- und Einbaukosten jedoch nur dann, wenn die Voraussetzungen einer verschuldensabhängigen Schadensersatzhaftung gegeben sind

Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenen Schaden begrenzt.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenen Schaden begrenzt.

Soweit dem Kunden im Übrigen ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung wegen einer fahrlässigen Pflichtverletzung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenen Schadens begrenzt.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz. 

Soweit nicht vorstehend etwas abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

2). Der Kunde verpflichtet sich, die durch uns überlassenen Gegenstände pfleglich zu behandeln. Diese dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personal aufgestellt, bedient und abgebaut werden.

3). Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Ausgenommen von der kurzen Verjährungsfrist sind Bauwerke einschließlich der zugehörigen Planungs- und Überwachungsleistungen sowie Baumaterialien, sofern für diese Leistungen die gesetzliche Verjährungsfrist gelten, sofern wiederum nicht die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Bauleistungen (VOB/B), insgesamt einbezogen sind.

V Kündigung des Vertrages

Die Verträge werden für die vereinbarten Laufzeiten geschlossen, unbeschadet der Möglichkeit der fristlosen Kündigung. Dieses Recht besteht schon vor Auslieferung der Vertragsgegenstände, insbesondere bei Rückstand mit Vorschusszahlung, Pfändung der Vertragsgegenstände in der Obhut des Kunden durch Dritte, unsachgemäßer Umgang des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen mit der Vertragsgegenständen und/oder deren angemessene Versicherung. Wird nach dem Beginn der Vertragslaufzeit das Rechtsverhältnis auf Grund des § 626 BGB gekündigt, so können wir einen unseren bisherigen Leistungen entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Wird die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten des Kunden veranlasst, so können wir zusätzlich Ersatz des durch die Aufhebung des Vertragsverhältnisses entstehenden Schadens verlangen.

Der Kunde stellt uns von etwaigen Ansprüchen Dritter, insbesondere auf Schadensersatz, frei, die in Folge unsachgemäßer Handhabung der Vertragsgegenstände durch den Kunden  oder sein Personal eingetreten sind. Wir weisen insbesondere auf die Notwendigkeit der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure hin.

VI Rechte Dritter

Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte Rechte an den Vertragsgegenständen geltend machen, sei des Eigentums- oder
Pfandrechte. Der Kunde trägt die Kosten, insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung, die zur Abwehrung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind, sofern die Kosten nach dem Gesetz nicht dem Dritten aufzuerlegen sind.

VII Versicherungen

Der Mieter ist verpflichtet, das mit den jeweiligen Vertragsgegenständen verbundene Risiko von Verlust, Diebstahl, Beschädigung und Haftpflicht ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist uns auf unser Verlangen nachzuweisen (auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden übernehmen wird die Versicherung der Vertragsgegenstände auf Kosten des Kunden)

VIII Gerichtsstand, Erfüllungsort, Sonstiges

Sofern der Kunde Kaufmann ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz gerichtet zu verklagen.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts Anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer Bestätigung in Textform.

Fassung 8/2018